Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die KBV nehmen eine Schlüsselstellung im System der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein. Grundlage ist das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V).
Das System der GKV basiert auf dem Solidarprinzip. Das bedeutet, dass jeder Versicherte die gleichen Leistungen erhält, unabhängig von Einkommen und Krankheitsrisiko.
Daneben gilt das Sachleistungsprinzip, wonach Leistungen den Versicherten ohne Vorkasse zustehen.
Die Zusammenhänge stellt folgende Grafik dar: