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Patientenberatung

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Patientenrecht auf sorgfältige Information

Patienten haben ein Recht auf Information und Beratung durch Krankenkassen und viele andere Einrichtungen unseres Gesundheitssystems.

Die Krankenkasse muss den Patienten individuell über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beraten. Zudem haben Versicherte einen Anspruch zu erfahren, welche Leistungen sie bei Ärzten, Krankenhäusern, Physiotherapeuten usw. in einem Geschäftsjahr in Anspruch genommen haben. Dafür müssen sie einen Antrag an ihre Krankenkasse stellen

Die Sozialleistungsträger haben die Pflicht, der Bevölkerung eine allgemeine Aufklärung über die sozialrechtlichen Rechte und Pflichten zu geben.

Der öffentliche Gesundheitsdienst erfüllt durch die kommunalen Gesundheitsämter viele Aufgaben der Beratung, Förderung und Hilfe in gesundheitlichen Belangen, bei Krankheit und Behinderung.

Es besteht ein Anspruch auf Gewährung der gesetzlich vorgesehenen Leistungen. Die Sozialhilfebehörden beraten, informieren und unterstützen bei Behinderung.

Darüber hinaus finden Patienten Rat und Hilfe bei einer Vielzahl weiterer Einrichtungen, die sich im Gesundheitssystem engagieren:

Ärzte- und Zahnärztekammern, Psychotherapeutenkammern und Kassenärztliche Vereinigungen bieten mit Patientenberatung und Online-Arztsuche Informationen rund um die ärztliche und psychotherapeutische Versorgung.

Pflegeorganisationen, Patienten- und Selbsthilfeorganisationen, Verbraucherschutzverbände und unabhängige Patientenberatungsstellen beraten und informieren über gesundheitliche Belange. Darüber hinaus bieten neben Rechtsanwälten auch Patienten- und Selbsthilfeorganisationen, Verbraucherschutzverbände und unabhängige Patientenberatungsstellen Unterstützung bei der Durchsetzung von Patientenrechten.

«Patientenrechte in Deutschland»

Umfangreiche Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit:
Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zu Patientenrechte

 

 

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